Baumschutzsatzung
Stadt Iserlohn
Kategorie:
Grün- und Freiflächen
Schlagworte:
Baumpflanzung, Bewusstseinsbildung, Baumschutz
Projektlaufzeit:
Sep. 1986 bis fortlaufend
Förderer:
Stadt Iserlohn
Kontakt:
Stadt Iserlohn
Bereich Forst
Simone Gratzfeld
Link
Zur Sicherstellung der Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes, Erhaltung/Verbesserung des Stadtklimas, Abwehr schädlicher Einwirkungen an Bäumen und nicht zuletzt zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sind private, sowie städtische Laubbäume ab einem Umfang von 100 cm (80 Zentimeter bei städtischen Bäumen) durch die Baumschutzsatzung geschützt.
Die Bürger werden beratend unterstützt und es werden oft Alternativen zur Fällung aufgezeigt, die dem Bürger vorher nicht bewusst waren.
Für erhaltenswerte, unter Schutz stehende Bäume können Fördermittel zur sachgerechten Baumpflege zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung der Fördergelder richtet sich nach der aktuellen Haushaltslage.