Biodiversitätsklausel
Stadt Frankfurt am Main
Kategorie:
Biologische Vielfalt in der Landwirtschaft
Schlagworte:
Nachhaltige Verpachtung, Biodiversitätsklausel, Blühstreifen, Blühflächen, Extensivgrünland, Lerchenfenster, Nacherntestreifen, Feldhamsterschutz
Kontakt:
Stadt Frankfurt am Main
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Monika Melisch
Die Stadt Frankfurt am Main verpachtet etwa 500 Hektar kommunale Flächen. Seit 2012 gilt in Pachtverträgen für Ackerland der Stadt die „Biodiversitätsklausel“. Diese schreibt vor, dass auf einem Prozent der von der Stadt gepachteten Fläche konkrete Maßnahmen für die Arten- und Biotopvielfalt durchgeführt werden müssen. Die Biodiversitätsklausel wurde vom Umweltamt im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Frankfurter Landwirtschaft, der Stadtverwaltung und der landwirtschaftlichen Fachbehörde entwickelt. Ab einer Pachtfläche von mehr als 5000 Quadratmetern muss eine bestimmte Maßnahme umgesetzt werden. Sechs mögliche Maßnahmen stellt die Stadt derzeit zur Auswahl. Zum einen sind dies temporäre Maßnahmen, die alljährlich neu festgelegt werden können, wie die Anlage von Blühstreifen und –flächen, die Anlage von Lerchenfenstern oder Nacherntestreifen für den Feldhamster. Zum anderen können sich landwirtschaftliche und erwerbsgartenbauliche Betriebe auch für Dauermaßnahmen, wie das Anpflanzen von Einzelbäumen in der Feldflur oder die Neuanlage von Extensivgrünland, verpflichten. Die Landwirte reichen jährlich mit einem Meldebogen ihre geplante Maßnahme ein. Die landwirtschaftlichen und erwerbsgartenbauliche Betriebe reichen jährlich mit einem Meldebogen ihre geplante Maßnahme ein. Für die erfolgreiche Umsetzung der Biodiversitätsmaßnahmen durch die Landwirtschaft und die Weiterentwicklung der Biodiversitätsklausel sind ein regelmäßiger Austausch mit den einzelnen Bewirtschafteten sowie Vor-Ort-Kontrollen notwendig. Alle 75 landwirtschaftlichen und erwerbsgartenbauliche Betriebe, die städtische Flächen mit der oben genannten Mindestgröße pachten, haben sich mit ihren Pachtverträgen verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft durchzuführen. Über die Klausel wurden im Jahr 2018 insgesamt über 80 Hektar Ackerfläche als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten verbessert. Eine Fortschreibung der Biodiversitätsklausel ist geplant.