Pachtverträge mit bodenwerterhaltenden Maßnahmen - Stieglitzprojekt
Stadt Langenzenn
Kategorie:
Biologische Vielfalt in der Landwirtschaft
Schlagworte:
Nachhaltige Verpachtung, Vertragsnaturschutz, Lerchenfenster, Blühflächen, Düngeverzicht, Pestizidverzicht, Stieglitzprojekt, Insektenschutz
Projektlaufzeit:
Stieglitzprojekt: 2016 bis fortlaufend
Partner:
Stieglitzprojekt: LBV Fürth
Kontakt:
Stadt Langenzenn
Naturamt
Ulrike Ringel
Pachtverträge mit bodenwerterhaltenden Maßnahmen
Die Stadt Langenzenn verpachtet ca. 95 ha Acker- und Grünland. Um einen Pachtvertrag zu bekommen, müssen die Pächter auf dem Großteil der Flächen bodenwerterhaltende Maßnahmen durchführen. Dies kann die Teilnahme am Kulturlandschafts- oder Vertragsnaturschutzprogramm sein oder die Anlage von Blühflächen, Lerchenfenstern oder blühenden Luzernefeldern. Die Pächter müssen eine der oben genannten Maßnahmen nachweisen und bekommen dafür prozentuale Nachlässe beim Pachtzins, wobei die Maßnahmen kumuliert werden können. Es ist aber maximal ein Nachlass von 30 % möglich. Biologisch wirtschaftende Betriebe erhalten grundsätzlich einen 10%igen Nachlass. Außerdem verpachtet die Stadt Langenzenn einige städtische Wiesen in FFH-Gebieten ausschließlich zur extensiven Bewirtschaftung ohne Dünger- und Pestizideinsatz.
Stieglitzprojekt
Die Stadt Langenzenn beteiligt sich am landkreisweiten Stieglitzprojekt und hat etwa 5 Hektar Blühfläche auf kommunalen Flächen angelegt. Ziel des Stieglitzprojektes ist die Schaffung von Lebensräumen für den Stieglitz und andere wiesenbewohnende Arten. Von der Ansaat von Blühflächen mit Wildblumen profitieren auch Hummeln, Bienen und Schmetterlinge.