Nachhaltige Verpachtung - Treibhausgasreduzierung im Lichtenmoor
Landkreis Nienburg/Weser
Kategorie:
Biologische Vielfalt in der Landwirtschaft
Schlagworte:
Nachhaltige Verpachtung, Pestizidverzicht, Treibhausgasreduzierung, Wiedervernässung, Hochmoor
Projektlaufzeit:
2018 bis fortlaufend
Förderer:
Projekt KliMo Lichtenmoor:
Europäischen Union- EFRE-Mittel - „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ (KliMo) (50%)
Land Niedersachsen (25%)
Kontakt:
Landkreis Nienburg/Weser
Untere Naturschutzbehörde
Klaus Gänsslen
Nachhaltige Bewirtschaftungsauflagen durch Pachtverträge
Der Landkreis Nienburg/Weser verpachtet etwa 805 Hektar kreiseigener Flächen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Grünlandflächen, die sich in Naturschutzgebieten befinden. Da diese Flächen häufig wertvolle Lebensräume darstellen oder in deren unmittelbarer Umgebung liegen, ist hier eine schonende, nachhaltige Bewirtschaftung besonders wichtig. Der Landkreis verpachtet diese Flächen deshalb mit konkreten Auflagen zur extensiven Bewirtschaftung. Neben dem generellen Verbot aller Pflanzenschutzmittel darf kein Grünlandumbruch erfolgen und keine Veränderung der Bodenoberfläche stattfinden. Mäharbeiten dürfen niemals von außen nach innen erfolgen, sondern müssen von einer Seite ausgehend durchgeführt werden. Zur Förderung von Blütenpflanzen und Insekten und als Rückzugsraum für Wirbeltiere muss bis zum 1. August bei der Mahd entlang von Hecken und Gewässern ein mindestens 2,50 m breiter Streifen stehen gelassen werden. Im Gegenzug wird der Pachtpreis gesenkt oder, wie beispielsweise auf einigen Hochmoorstandorten, ganz erlassen.
Treibhausgasreduzierung durch das Projekt KliMo Lichtenmoor
Der Landkreis Nienburg/Weser setzt im Bereich des Lichtenmoors Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um. Der Landkreis kauft im Hochmoorkomplex Lichtenmoor landwirtschaftliche Flächen mit dem Ziel der Wiedervernässung auf. Das Projekt KliMo Lichtenmoor wird zu 50% durch EU-Mittel im Rahmen der EFRE-Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ und zu 25% durch Landesmittel gefördert, 25% übernimmt der Landkreis selbst. Der Landkreis Nienburg/Weser setzt hier Geld von Ersatzzahlungen gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ein. Die Ersatzzahlungen werden so zielgerichtet in einen hochwertigen Naturschutzraum gelenkt, der zum Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Dadurch wird der Flächendruck durch Kompensationserfordernisse in der Agrarlandschaft kanalisiert und reduziert. Die Wiedervernässung der Hochmoore trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern schafft durch die Nutzungsänderung auch Lebensraum für eine an die extremen Bedingungen angepasste Tier- und Pflanzenwelt.