Naturschutzaspekte in Pachtverträgen
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Biologische Vielfalt in der Landwirtschaft
Schlagworte:
Nachhaltige Verpachtung, Glyphosatverzicht
Amt für Kreisentwicklung und Ökologie
Anja Pflanz
Um die biologische Vielfalt auf kreiseigenen Flächen zu fördern, werden verpachtete Grünlandflächen im Rhein-Erft-Kreis extensiv und unter Naturschutzaspekten bewirtschaftet. Düngung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind auf diesen Flächen nicht zugelassen und nur in Ausnahmefällen möglich. Auch auf Ackerflächen wird seit Ende 2019 aufgrund eines Beschlusses des Kreistages im März 2019 auf Glyphosat und Neonikotinoide verzichtet. Möchte der landwirtschaftliche Betrieb darüber hinaus zur Artenvielfalt in der Agrarlandschaft beitragen, kann er auf freiwilliger Basis auf 50 Prozent der Fläche Agrarumweltmaßnahmen bei einem Anteil von mindestens 25 Prozent Vertragsnaturschutzmaßnahmen durchführen. Erklärt er sich dazu bereit, zahlt er einen deutlich geringeren Pachtpreis von nur 25 €/ha und profitiert von einem fünfjährigen Pachtvertrag.